Zivilrecht

Das Zivilrecht betrifft die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen, die rechtlich gesehen auf gleicher Stufe stehen. Es ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in einer Reihe von Spezialgesetzen geregelt.

Zum allgemeinen Zivilrecht gehört z. B. …

  • das Kauf- und Werkvertragsrecht;
  • das Recht der Bürgschaft;
  • weitere Vertragstypen, deren Materien  als eigene Rechtsgebiete betrachtet werden, wie z. B.
  • Mietrecht;
  • Arbeitsrecht; 
  • Ehe- & Familienrecht;
  • Erbrecht;
  • Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlung);
  • Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung, Herausgabeanspruche aus dem Eigentum etc.);
  • Besitz- und Ehrenschutz und Nachbarrecht;

Beratung und Vertretung:

Wir beraten Sie außergerichtlich und vertreten vor allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten Ihre Interessen zur Durchsetzung bzw. Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche gleich welcher Art. Es sind auch Vertretungen vor den Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten möglich.

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